Kündigung einer Kreditkarte
30. April 2010 – 10:29Immer wieder erreichen uns Fragen von Menschen, die auf unseren Seiten enorm attraktive Kreditkartenangebote gefunden haben, jedoch bereits im Besitz einer Kreditkarte sind und diese gerne kündigen möchten. “Wie lange ist die Kündigungsfrist?”, “Wie muss meine Kündigung erfolgen?” und “Kann auch das Kreditkartenunternehmen den Vertrag mit mir aufheben?” sind dabei die mit Abstand häufigsten Fragen.
Nun, zuerst einmal ist es so, dass ein Kreditkartenvertrag selbstverständlich von beiden Vertragsparteien gekündigt werden kann. Auf der einen Seite ist das der Karteninhaber und auf der anderen Seite das Kreditkartenunternehmen, bzw. der Vertriebspartner der Karte, in der Regel also eine Bank oder Sparkasse.
Die Kündigungsfrist für die Beendigung einer Kreditkartenvertrages ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich - meist ist es jedoch so, dass die Laufzeit zuerst einmal ein Jahr beträgt und die Karte dann regelmäßig mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Dies zumindest gilt für den Karteninhaber. Möchte das Kreditkartenunternehmen den Vertrag aufheben, zum Beispiel weil Ratenzahlungsveränderungen zwischen der Gesellschaft und dem Mandanten nicht eingehalten werden oder eine Privatinsolvenz des Mandanten die weitere Kartenvergabe unmöglich macht, so kann sich die Frist auf wenige Wochen verringern und auch eine Mindestlaufzeit von einem Jahr gibt es hier nicht.
Möchte man seine Kreditkarte kündigen, so kann man dies grundsätzlich auch zwei Arten tun. Der eine Weg führt einen direkt in die Bank- oder Sparkassenfiliale der Gesellschaft bei der man die Karte beantragt hat und wo man für die Kündigung ein einfaches Formular unterschreiben kann und der andere Weg führt einen lediglich zur Post, wo man eine formlose Kündigung in Schriftform einreichen kann. Neben dem Kündigungswillen sollte dieses Schriftstück natürlich aber auch die Nummer der Kreditkarte, sowie die persönliche Anschrift erhalten. Um einem Verlust des Schreibens vorzubeugen und gleichzeitig einen Beweis für die Übermittlung der Nachricht zu haben, sollten Kreditkartenkündigungen grundsätzlich als Einschreiben - ein Einwurf Einschreiben sollte genügen - verschickt werden.
Wird die Kündigung bereits während der Mindestvertragslaufzeit der Karte ausgesprochen, so kann und wird das Kreditkartenunternehmen die Kündigung zwar akzeptieren, jedoch die Grundgebühren für die gesamte Mindestlaufzeit verlangen. Diese werden in vielen Fällen einfach der Kreditkarte belastet und mit der monatlichen Gesamtforderung vom Girokonto des Kunden abgebucht.
Doch wann ist die Kündigung einer Kreditkarte überhaupt sinnvoll?
Nun, zuerst einmal ist eine Kündigung natürlich immer dann sinnvoll, wenn man ein besseres Angebot gefunden hat, wenn Sie zum Beispiel in unserem Kreditkartenvergleich einen Anbieter entdeckt haben, der Ihnen eine Karte für einen Bruchteil ihrer bisherigen Grundgebühr - oder sogar vollkommen kostenlos - zur Verfügung stellt.
Als weiterer Grund kann auch die Tatsache gelten, dass man bei seiner Kreditkarte über eine teure Premium-Kreditkarte mit zig Zusatzleistungen verfügt, diese aber überhaupt nicht benötigt. Auch in diesem Fall kann es durchaus sinnvoll sein, sich die hohe Gebühr einfach zu schenken und lieber eine günstige Kreditkarte abzuschließen - die heute übrigens in vielen Fällen ebenfalls über diverse Zusatzleistungen verfügt. Eine gute Übersicht über die aktuellen Angebote finden Sie hier.