Kreditkarten vs. EC-Karten

18. Mai 2010 – 10:13

Eine der häufigsten Fragen, die uns im Zusammenhang mit Kreditkarten erreichen, ist die, nach der Notwendigkeit einer solchen Karte. “Ist nicht”, so lautet die wohl häufigste Frage, “eine EC-Karte vollkommen ausreichend um bargeldlos zu bezahlen oder Bargeld abzuheben?” Nun - ja und nein! Sicherlich ist es richtig, dass man auch mit einer EC Karte bargeldlos bezahlen kann, grundsätzlich jedoch gibt es da enorme Unterschiede zwischen EC-Karten und Kreditkarten.

Der wohl grundlegendste und damit auch wichtigste Unterschied zwischen einer Kreditkarte und einer EC Karte ist der, dass man mit einer Kreditkarte nur eine Buchung im Monat auf seinem Girokonto hat. Technisch funktioniert eine Kreditkarte nämlich lediglich als Zugriffskarte auf ein Kreditkonto, dass mit jeder Buchung weiter im Soll dotiert - dann aber durch eine, jeden Monat zu einem festen Termin stattfindende, monatliche Buchung wieder ausgeglichen wird.
Als Kunde kann man mithilfe einer Kreditkarte also faktisch über Gelder verfügen, die man überhaupt noch nicht besitzt. Dies kann die Karte gerade für Geschäftsleute sehr interessant machen, ist es hier doch oft so, dass man zuerst einmal Geld ausgeben muss, um dann im nächsten Schritt einen größeren Betrag einzunehmen. Wichtig bei diesem Sachverhalt ist jedoch die Tatsache, dass der Kreditrahmen absolut zinslos zur Verfügung gestellt wird - der Kunde hat also sämtliche Gebühren schon mit seiner Kreditkartengebühr beglichen. Fällt auch diese nicht an, kann man vollkommen kostenlos einen kurzfristigen Kredit erhalten - eine tolle Sache, oder?
Welche Kreditkartengesellschaften Karten ohne Grundgebühr anbieten, erfahren Sie in unserem Kreditkartenvergleich.

Von großem Vorteil ist auch das Handling der Kreditkarten im Ausland. Aufgrund des sehr breiten Händlernetzes der Kreditkartenanbieter kann man nämlich in nahezu jedem Land der Welt und in Millionen von Geschäften, Tankstellen und Restaurants bargeldlos bezahlen. Die jeweilige Landeswährung wird dabei automatisch von der Kreditkartengesellschaft in Euro umgerechnet und dem Kartenkonto des Kunden belastet. Die Rückzahlung dieses Betrages erfolgt dann ganz normal mit der monatlichen Kartenabrechnung.

Immer wichtiger wird auch das online Bezahlen per Kreditkarte. Gerade im Internet hat es sich nämlich bewährt, ein einfaches, praktisches und schnelles Verfahren zum Bezahlen von Waren zu installieren. Neben Paypal sind das eben in besonderer Weise eben auch die Kreditkarten. Immer mehr Shops rüsten von Einzugsermächtigungen oder dem Bezahlen per Nachname auf diese Art des Geldverkehrs um - Kreditkarten werden also über kurz oder lang nahezu unumgänglich sein.

Gerade für Menschen, die viel auf Reisen sind - egal ob diese Reisen nun geschäftlich oder privat bedingt sind - ist es zudem von großer Bedeutung, im Ausland günstig an Geld zu kommen, also keine großen Gebühren zu haben, wenn man sich an einen beliebigen Geldautomaten stellt. Auch dieses Problem lösen die Kreditkartengesellschaften mit Bravur, denn schließlich ist eine Bargeldverfügung auch nichts anderes als eine Geldbuchung vom Kartenkonto. Da aber in diesem Fall kein Verkäufer die Kosten der Buchung trägt, müssen Kreditkartenbesitzer bei Bargeldverfügungen mit einer bestimmten Gebühr rechnen. Wie hoch diese Gebühr ausfällt, ist von Kreditkarteninstitut zu Kreditkarteninstitut unterschiedlich und muss in den jeweils geltenden AGB nachgelesen werden. Besonders günstige Anbieter finden Sie aber auch hier in unserem kostenlosen Kreditkartenvergleich.


Kündigung einer Kreditkarte

30. April 2010 – 10:29

Immer wieder erreichen uns Fragen von Menschen, die auf unseren Seiten enorm attraktive Kreditkartenangebote gefunden haben, jedoch bereits im Besitz einer Kreditkarte sind und diese gerne kündigen möchten. “Wie lange ist die Kündigungsfrist?”, “Wie muss meine Kündigung erfolgen?” und “Kann auch das Kreditkartenunternehmen den Vertrag mit mir aufheben?” sind dabei die mit Abstand häufigsten Fragen.

Nun, zuerst einmal ist es so, dass ein Kreditkartenvertrag selbstverständlich von beiden Vertragsparteien gekündigt werden kann. Auf der einen Seite ist das der Karteninhaber und auf der anderen Seite das Kreditkartenunternehmen, bzw. der Vertriebspartner der Karte, in der Regel also eine Bank oder Sparkasse.
Die Kündigungsfrist für die Beendigung einer Kreditkartenvertrages ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich - meist ist es jedoch so, dass die Laufzeit zuerst einmal ein Jahr beträgt und die Karte dann regelmäßig mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden kann. Dies zumindest gilt für den Karteninhaber. Möchte das Kreditkartenunternehmen den Vertrag aufheben, zum Beispiel weil Ratenzahlungsveränderungen zwischen der Gesellschaft und dem Mandanten nicht eingehalten werden oder eine Privatinsolvenz des Mandanten die weitere Kartenvergabe unmöglich macht, so kann sich die Frist auf wenige Wochen verringern und auch eine Mindestlaufzeit von einem Jahr gibt es hier nicht.

Möchte man seine Kreditkarte kündigen, so kann man dies grundsätzlich auch zwei Arten tun. Der eine Weg führt einen direkt in die Bank- oder Sparkassenfiliale der Gesellschaft bei der man die Karte beantragt hat und wo man für die Kündigung ein einfaches Formular unterschreiben kann und der andere Weg führt einen lediglich zur Post, wo man eine formlose Kündigung in Schriftform einreichen kann. Neben dem Kündigungswillen sollte dieses Schriftstück natürlich aber auch die Nummer der Kreditkarte, sowie die persönliche Anschrift erhalten. Um einem Verlust des Schreibens vorzubeugen und gleichzeitig einen Beweis für die Übermittlung der Nachricht zu haben, sollten Kreditkartenkündigungen grundsätzlich als Einschreiben - ein Einwurf Einschreiben sollte genügen - verschickt werden.

Wird die Kündigung bereits während der Mindestvertragslaufzeit der Karte ausgesprochen, so kann und wird das Kreditkartenunternehmen die Kündigung zwar akzeptieren, jedoch die Grundgebühren für die gesamte Mindestlaufzeit verlangen. Diese werden in vielen Fällen einfach der Kreditkarte belastet und mit der monatlichen Gesamtforderung vom Girokonto des Kunden abgebucht.

Doch wann ist die Kündigung einer Kreditkarte überhaupt sinnvoll?
Nun, zuerst einmal ist eine Kündigung natürlich immer dann sinnvoll, wenn man ein besseres Angebot gefunden hat, wenn Sie zum Beispiel in unserem Kreditkartenvergleich einen Anbieter entdeckt haben, der Ihnen eine Karte für einen Bruchteil ihrer bisherigen Grundgebühr - oder sogar vollkommen kostenlos - zur Verfügung stellt.
Als weiterer Grund kann auch die Tatsache gelten, dass man bei seiner Kreditkarte über eine teure Premium-Kreditkarte mit zig Zusatzleistungen verfügt, diese aber überhaupt nicht benötigt. Auch in diesem Fall kann es durchaus sinnvoll sein, sich die hohe Gebühr einfach zu schenken und lieber eine günstige Kreditkarte abzuschließen - die heute übrigens in vielen Fällen ebenfalls über diverse Zusatzleistungen verfügt. Eine gute Übersicht über die aktuellen Angebote finden Sie hier.


Impressum

29. April 2010 – 12:35

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Mißbrauch, Verlust oder Diebstahl von Kreditkarten

29. April 2010 – 10:36

Der Besitz einer Kreditkarte ist eigentlich schon sehr praktisch, kann man mit ihr doch an vielen Orten der Welt bargeldlos bezahlen - auch im Internet. Eine Sorge, die aber viele Kreditkartenbesitzer, aber auch Menschen, die sich aktuell für den Besitz einer Kreditkarte interessieren, umtreibt, ist aber die Frage der Sicherheit. Wie ist es um die Sicherheit der Kreditkarten bestellt? Was passiert, wenn man seine Kreditkarte verliert? Ist man eigentlich vor Missbrauch der Kreditkarte geschützt, bzw. im Falle eines evtl. Missbrauchs versichert? All dies sind wichtige Fragen, schließlich kann es, je nach Verfügungsrahmen der Kreditkarte, im Fall der Fälle schnell um mehrere tausend Euro gehen.

Nun, um die Gefahren, die vom Kreditkartenmissbrauch ausgehen, besser einschätzen zu können, muss zuerst einmal geklärt werden, was eigentlich passieren könnte. Grundlegend ist es nämlich so, dass für den Einsatz einer Kreditkarte nur in den wenigsten Fällen die zugehörige Geheimzahl benötigt wird. Es gibt zwar auch Kassensysteme, welche die Eingabe der PIN erforderlich machen - ihre Zahl ist aber deutlich geringer als jene Systeme, die nur eine Unterschrift des Karteninhabers benötigen. In diesen Fällen wird die Karte einfach durch ein Lesegerät gezogen, der Kassenbon wird zweimal gedruckt und der Besitzer muss auf einem Exemplar unterschreiben - fertig.
Gerade hier ist einem potentiellen Missbrauch natürlich Tür und Tor geöffnet, denn hier kann ein Verlust der Karte schlicht und einfach dazu führen, dass sich ein Betrüger daran macht, fröhlich mit der Karte einzukaufen und dabei stets die Unterschrift seines Opfers zu fälschen. Sehr begünstigend wirkt sich an dieser Stelle zudem die Tatsache aus, dass nur die wenigsten Verkäufer wirklich die Unterschrift auf der Karte mit der Unterschrift, die der Kunde auf dem Bon leistet abgleichen - in der Regel reicht den Verkäufern hier ein flüchtiger Blick aus. Die einzige Legitimation ist damit ausgehebelt und ein Betrug kann geschehen.

Sehr beliebt ist aber nicht nur der Diebstahl der ganzen Karte, sondern auch der ausschließliche Diebstahl der Kartendaten. Gerade im Ausland kommt es immer wieder vor, dass Ladenbesitzer mit der Karte „mal kurz nach hinten“ in einen anderen Raum gehen müssen - zum Beispiel weil, natürlich rein zufällig, das Telefon klingelt. In diesem Moment kann es dann vorkommen, dass die Karte schnell durch ein Lesegerät gezogen wird, das alle relevanten Informationen der Karte speichert. Hat der Kunde den Laden dann wieder verlassen, können die Daten einfach auf eine leere Kreditkarte gespeichert werden und schon kann man die “neue Karte” einsetzen.

Immer wichtiger wird aber auch der Betrug im Internet: Immer mehr Kunden nutzen zur Bestellung von Waren oder Dienstleistungen über das Internet Kreditkarten, wobei die Authentifizierung hier mittels einer dreistelligen Nummer auf der Rückseite der Kreditkarte erfolgt. Sollten diese Daten nun aber in falsche Hände kommen, zum Beispiel weil man Opfer einer Phishing Attacke geworden ist, ist man auch hier nicht vor Betrug geschützt.

Man sollte angesichts dieser mannigfaltigen Möglichkeiten des Missbrauchs jedoch keinesfalls in Panik ausbrechen, denn nach wie vor ist es so, dass die Vorteile des Kreditkartenbesitzes alle Nachteile aufwiegen. Wichtig aber ist, dass man gewisse Verhaltensregeln einhält. Diese wären:

1. Bei Verlust der Karte lassen sie diese unbedingt sperren. Hierfür kann man einfach die Sperr-Hotline unter 116116 anrufen.
2. Geben Sie ihre Kreditkarte niemals unbeaufsichtigt aus der Hand.
3. Geben Sie ihre Kreditkartendaten nur auf sicheren Webseiten ein und NIEMALS in Emails.